Aktuelles, Wissenswertes und Hilfreiches für Sie zusammen gestellt:
Pitch and Party ist das Finale des Gründungswettbewerbs start2grow 2021 und findet am 09.06.2021 als digitale Veranstaltung statt. Die durch das Begutachtungsverfahren ermittelten Top 20 Teams präsentieren sich am Vormittag der Jury und kämpfen mit ihrer Präsentation um eine Platzierung unter den Preisträgern. Das Ergebnis der Jurysitzung wird am Abend bekannt gegeben und dann heißt es: „And the winner is…“. Alle Interessierten sind zu start2grow-Pitch and Party herzlich eingeladen!
Die Agenda für den Live-Stream ab 18:00 Uhr:
Hallo Dortmund,
mit dem "Blick in die Welt" möchte das Trend & InnovationsScouting der Wirtschaftsförderung Dortmund interessante Entwicklungen, Trends und Innovationen vorstellen, die einen Impuls für die Zukunft der Dortmunder Wirtschaft darstellen könnten. Egal ob langfristige Perspektive, oder kurzfristiger Impuls - lernen Sie gemeinsam mit uns von Anderen oder lassen Sie sich einfach inspirieren.
Heute:
KI gegen Lebensmittelverschwendung im Supermarkt
Siehe Anlagen (gültig in Dortmund ab 5.6., zur besseren Lesbarkeit auch in der Überarbeitungsfassung).
Umfangreichere Änderungen kann es mit Erreichen der Inzidenzstufe 2 zum 11.06. und bei weiterem Sinken der Zahlen mit Erreichen der Inzidenzstufe 3 dann bereits zum 13.06. geben.
Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.
Am 8. Juni präsentiert das Projekt T-Factor die Ergebnisse der Vergleichenden Fallstudie im Rahmen einer öffentlichen Online-Veranstaltung. Dabei werden die ausgewählten T-Factor Advanced Case Studies beleuchtet sowie weitere Beispiele für erfolgreiche Zwischennutzungen in europäischen Stadterneuerungsprozessen diskutiert. Als Fallstudie mit dabei: Die Stadt Dortmund mit dem Dortmunder U und dem Stadtumbau Rheinische Straße.
Wie gestalten Unternehmen ihr Onboarding – jetzt und in Zukunft? Wie sahen die Einarbeitungs- und Integrationsprozesse vor der Corona-Pandemie aus? Was ist in der Pandemie anders? Welche Herausforderungen entstehen? Wie geht es nach der Pandemie weiter?
Die GEMA hat darüber informiert, dass sie mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen
Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten die bisher auf Kulanzregelung beruhende Corona-Gutschriften-Aktion der Gutschriften für Dauernutzungen beenden.
Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-,
Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbundenen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, die installierte Leistung von Photovoltaik bis 2030 auf 11,5 GW gegenüber 2018 mehr als zu verdoppeln. Für das Erreichen dieses Ziels bieten Gewerbedächer bedeutende PV-Potenziale an. Die Kombination aus einem erhöhtem Strombedarf, der größtenteils tagsüber während der Sonneneinstrahlung anfällt, und oft großen Gebäudekomplexen mit entsprechenden Dachflächen stellen günstige Voraussetzungen für den Ausbau von Photovoltaik.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021 die Coronaschutzverordnung (s. Anlage 1). Diese Verordnung tritt am 28. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 24. Juni 2021 außer Kraft
Eine detaillierte Übersicht über alle Betriebsarten findet sich in Anlage 2.
In Anlage 1 finden sich die allgemeinen Grundsätze, z.B. zum Nachweis eines Tests. Soweit als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 48 Std. zurückliegen.