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Rund ums U - View Club
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Clubfonds.Dortmund

Veranstaltungen und Konzerte prägen das Bild Dortmunds als Großstadt. Eine lebendige Nachtkultur ist Teil des urbanen Erlebnisses. Ob Clubs, Live-Entertainment, Szenegastronomie, Kultureinrichtungen – alle sind Bausteine der Identität Dortmunds als Ausgehstadt. Sie stehen für Vielfalt und Diversität und sind wichtige kulturelle und ökonomische Akteure. Die Wirtschaftsförderung Dortmund fördert daher im Rahmen des Wirtschaftsprogramms ‚Neue Stärke‘ Veranstaltungen und Projekte aus dem Nachtleben.

 

Was wird gefördert

Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte mit kommerziellem Charakter, die eine möglichst überregionale Ausstrahlung im Hinblick auf wirtschaftliche und mediale Effekte entwickeln und den Ausgehstandort Dortmund stärken. Der kommerzielle Charakter entsteht z. B. durch den Verkauf von Tickets. Veranstaltungen und Projekte, die ganz überwiegend aus öffentlichen Mittel gefördert werden, sind aus dem Clubfonds nicht förderfähig. Wünschenswert sind Verbundprojekte mehrerer Veranstalter*innen bzw. Betreiber*innen aus dem Nightlife- und Musikbereich, ebenso die Einbeziehung mehrerer Veranstalter*innen oder Künstler*innen aus Dortmund. 

 

Antragstellung

Die Höhe der jährlich zu vergebenden Mittel wird für das jeweilige Jahr festgelegt. Die Höhe der Fördersumme ist abhängig vom Konzept der Veranstaltung oder der Maßnahme. Sie stellt eine Fehlbedarfsfinanzierung dar. Die Fördersumme sollte 20% der Gesamtkosten der Veranstaltung oder des Projektes nicht überschreiten. Anträge auf Förderung aus dem Clubfonds können jederzeit online gestellt werden. Anträge sind spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen. Veranstaltende können pro Kalenderjahr nur für eine Veranstaltung desselben Formats/Konzepts bzw. einer Veranstaltungsreihe Förderung erhalten. 

Die Zuwendungen, die im Rahmen des Clubfonds.Dortmund gewährt werden, unterliegen den Regelungen einer De-minimis Beihilfe. Die Abwicklung der Förderung, insbesondere die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Wirtschaftsförderung Dortmund. Diese erteilt einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit darstellt. Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Zuwendungszeitraumes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Zuviel ausgezahlte Mittel sind zeitnah zurückzuzahlen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Auf allen verwendeten Medien ist das Logo der Wirtschaftsförderung Dortmund aufzuführen. 

 

Vor einer Antragsstellung empfehlen wir dringend mit der Wirtschaftsförderung Dortmund Kontakt aufzunehmen und die Einzelheiten zu besprechen.

 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind lokale Akteure und Unternehmen sowie lokale Interessenverbände, Vereine, Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen, sonstige lokale Vertreter*innen aus dem Bereich der Nightlife-Szene Dortmund. Weiterhin überregional tätige Veranstaltungs- und Eventagenturen, die in Dortmund Veranstaltungen und Projekte durchführen wollen.

 

Einreichung der Förderanträge sind jederzeit möglich unter: clubfonds.dortmund@stadtdo.de

 

Förderunterlagen

Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Clubfonds sind folgende Details anzugeben:

  • Beschreibung der Veranstaltung oder der Maßnahme
  • Vorläufige Einnahme- / Ausgabekalkulation mit einer Fehlbedarfsschätzung
  • Geplante Marketingaktivitäten / Reichweite
  • Besucherprognose
  • Synergieeffekte zur Förderung der lokalen Wirtschaft
  • Entwicklungspotential der Veranstaltung oder Maßnahme
  • Gewünschte Fördersumme, abgeleitet aus der Fehlbedarfsprognose
  • Langfristige Entwicklungsperspektiven

 

Bitte füllen Sie folgende Antragsunterlagen aus:

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

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Frank Gutzmerow

Frank Gutzmerow

Projektleitung
T: 0231 50 2 41 19
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Michaela Franzes

Michaela Franzes

Projekteitung
T: 0231 50 2 92 11