
Aktuelles, Wissenswertes und Hilfreiches für Sie zusammen gestellt:

Kurzarbeitergeld kann unter normalen Umständen für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung nun für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf maximal bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021. Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich.

TechLabs möchte Menschen dazu befähigen, die Herausforderungen unserer Zeit mit einer digitalen und unternehmerischen Denkweise anzugehen.

Was wäre, wenn Mitarbeiter*innen rund um die Uhr zur Verfügung stünden und selbst monotone oder schwere Arbeitsschritte im gleichbleibenden Tempo mit der erforderlichen Sorgfalt erledigen würden? Ohne zu ermüden oder
Arbeitsschutzrisiken ausgesetzt zu sein? Wenn sie derzeit weder Anti-Corona-Masken tragen und auch keinen Abstand halten müssten? Neue Technologien, insbesondere Roboter, können solche Kollegen sein.

Der Online-Auftritt eines Unternehmens muss dessen Zielgruppen erreichen und ansprechen. Die Zielgruppe muss schnell und bequem finden was sie sucht. Wie steht es um das Aushängeschild des Unternehmens? Wird das Unternehmen gefunden? In einer kostenfreien Online-Sprechstunde (60 Min.) erhalten kleine und mittelständische Unternehmen praktische Hinweise für eine Optimierung der Homepage.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 17. November online statt - 4 Plätze sind noch frei.

Kreative Teams für komplexe Aufgaben rekrutieren

Was braucht das Ruhrgebiet, um Corporate Social Responsibility voranzubringen? In den letzten Jahren haben die CSR-Kompetenzzentren in NRW das Thema in den Unternehmen und der Region vorangebracht.
"WAS DIE ZUKUNFT BRINGT: DIE KONVERGENZ DER SPITZENTECHNOLOGIEN" war ein Thema, welches von der Wirtschaftsförderung Dortmund initiiert am 05. November 2020 auf der #diwodo20 behandelt wurde und welches wir an dieser Stelle noch mal platzieren möchten: https://youtu.be/_0HH6Mok5w4


Ab Montag, 2. November 2020, gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW incl. Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen. Die neue Verordnung gilt bis zum 30. November 2020 (ausführlich siehe Anlage)
Manchmal sind sie so groß wie fünf Fußballfelder. Aber es rollt kein Ball, es ertönen keine Fan-Gesänge und kein Kicker schwitzt. Die Rede ist nicht von Geisterspielen, sondern von gigantischen Kühlanlagen. Kein Kraftwerk, keine Müllverbrennungsanlage und kein Chemiestandort kommt ohne sie aus. Luftgekühlte Wärmetauscher schützen Tag und Nacht vor dem Überhitzen.