TK-Branche - Mobilfunk
Suchkreisanfragen
Die Mobilfunkkoordination nimmt Ihre Suchkreise und konkrete Standortanfragen entgegen. Sie unterstützt bei der Suche nach Standorten auf städtischen Liegenschaften und macht nach einer Vorprüfung erste Vorschläge. Sofern von Ihnen als Mobilfunkbetreiber Interesse an dem Kandidaten besteht, nimmt die Mobilfunkkoordination Kontakt zu den zuständigen Fachbereichen und Eigenbetrieben auf und startet somit den internen Prozess zur Prüfung der Vermietungsbereitschaft.
Informationen zu geplanten Neuerrichtungen und Änderungen von Bestandsanlagen
Die Mobilfunkkoordination nimmt Ihre Informationen über die geplante Errichtung neuer Hochfrequenzanlagen, gemäß der Mobilfunkvereinbarung, entgegen und leitet sie an den zuständigen Fachbereich weiter.
Dortmunder Weg
2003 wurde mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung – der sogenannte Dortmunder Weg - geschlossen, die zum Inhalt hat, neue Mobilfunkbasisstationen möglichst nicht im 100 m-Umfeld von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern zu errichten.
Für den Fall, dass ein solcher Standort nicht gefunden wird, errechnet der jeweilige Mobilfunkbetreiber eine Immissionsprognose, die die zu erwartende Feldstärke an der (zu) nah gelegenen Einrichtung abbildet. Wird bei dieser Prognose ein Vorsorgewert von 2 V/m eingehalten, werden gegen die Errichtung der jeweiligen Anlage seitens der Stadt Dortmund keine Bedenken geäußert, und die räumlich zuständige Bezirksvertretung wird über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Dieser Vorsorgewert wurde 2003 auf Grundlage einer Studie eines Institutes gewählt, das seinerzeit die verfügbaren Untersuchungen zu der Thematik gesichtet hatte, und eben diesen Vorsorgewert empfohlen hat.
Durch die vielen Veränderungen, die es seit 2003 im Bereich der funkgestützten Techniken gegeben hat, wurde der „Dortmunder Weg“ im Jahr 2015 an diese Veränderungen angepasst.
Wegen der zahlreichen funkgebundenen Dienste bzw. Techniken in Altenheimen und besonders in Krankenhäusern beschränkt sich der "Dortmunder Weg" nun nur noch auf Kindergärten und Schulen.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan Dortmund regelt, dass in den Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, flächige Naturdenkmale sowie geschützte Landschaftsbestandteile) die Errichtung baulicher Anlagen verboten ist. Dazu gehören auch Mobilfunkmasten. Sollte der Eingriff nicht an anderer Stelle erfolgen können, ist ein Antrag gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich. Die untere Naturschutzbehörde prüft dann, ob eine Befreiung von den Verboten und Geboten der Schutzausweisungen gewährt werden kann.
Ansprechpartnerinnen bei der unteren Naturschutzbehörde sind
Stadtbezirke Scharnhorst, Brackel, Innenstadt-Ost, Aplerbeck: Frau Oeynhausen, E-Mail: aoeynhausen@stadtdo.de
Stadtbezirke Mengede, Eving-Nord: Frau Kempmann, E-Mail: ekempmann@stadtdo.de
Stadtbezirke Innenstadt-Nord, Lütgendortmund, Hombruch, Hörde: Frau Sauerwald, E-Mail: jsauerwald@stadtdo.de
Stadtbezirke Innenstadt-West, Huckarde, Eving-Süd: Frau Krone, E-Mail: vkrone@stadtdo.de
Der Landschaftsplan Dortmund ist hier abrufbar.