Offene Inklusionssprechstunde der Kammern

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Online-Veranstaltung

Gemeinsam stark für das Handwerk – ganz in diesem Sinne lohnt sich ein Blick auf die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen durch die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung geboten werden.
Der Gesetzgeber möchte Arbeitgebenden bei der Umsetzung von Inklusion von Menschen mit Behinderung in Betrieben fördern (§ 185a SGB IX).
Dazu wurde bei der HWK Dortmund eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet.

Um die Arbeitgebenden in der Region bei individuellen Anliegen oder Fragestellungen zum Thema Inklusion zu erreichen und zu beraten, bietet die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der HWK Dortmund eine offene Sprechstunde an. Die Fachberaterin für Inklusion berät und informiert Sie vor Ort zu Themen wie

  • Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Sicherung von Arbeitsplätzen und beruflicher Wiedereingliederung
  • zur Entwicklung neuer Perspektiven und inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten
  • der Kontaktaufnahme zu allen erforderlichen Stellen für die Umsetzung von Inklusion in Ihrem Betrieb
  • weiteren flankierenden Fragen, Ideen, Anregungen

Als starke Netzwerkpartnerin bringt die Fachberaterin Judith Becker, Sie in den Kontakt mit den zuständigen Ansprechpersonen der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung, um Ihr Anliegen zu erfüllen und die notwendigen Prozesse zu begleiten.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Westfalen-Lippe ist im Auftrag des LWL-Inklusionsamt Arbeit tätig.

Anmeldung unter: Offene Inklusionssprechstunde - Handwerkskammer Dortmund (hwk-do.de)