Förderung der Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. 

Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Die Förderung dient dem Zweck, Investitionen in den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für e-LKW anzureizen und somit den Markthochlauf von e-LKW und die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen.

Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende drei Förderaufrufe bereitgestellt.

  • Förderaufruf nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
  • Förderaufruf nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
  • Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.

Förderinteressierte können sich in Online-Veranstaltungen über die Förderung informieren.
Weitere Informationen und Links zu den Förderaufrufen und Online-Veranstaltungen finden Sie unter: BMV - BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr 

Autor*in
Antje Rothenberg