Aktuelles, Wissenswertes und Hilfreiches für Sie zusammen gestellt:
Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.
Digitales Handeln und Denken ist besonders wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Um Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen gezielt zu unterstützen, ist nun das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) gestartet. Insgesamt stehen dafür 11,8 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Es entwickelt das Vorgängerprogramm Mittelstand.innovativ! weiter, mit dem viele KMU ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen schrittweise digitalisieren konnten.
Nun kann es losgehen…DOaccelerate, der internationale Accelerator für Dortmund, startet in seinen ersten Durchlauf. Leicht wurde es uns und den teilnehmenden Unternehmen nicht gemacht. Nach akribischer Vorbereitung, musste kurz vor dem Start, von der geplanten Durchführung als Präsenzveranstaltung abgewichen und das gesamte Programm, Corona bedingt, digitalisiert werden.
- Stadt Dortmund nutzt Quarantäne-App von Materna pro bono
- Einfache Nutzung für die Infizierten
- Einfache Nutzung auch für das Gesundheitsamt
Die Betreuung von Quarantäne-Patienten während der Corona-Krise bedeutet für Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiter eine hohe zeitliche Belastung. Beispielsweise werden die betroffenen Personen regelmäßig angerufen, um ihren Gesundheitszustand zu erfragen. Bei steigenden Fallzahlen ist dies mit dem vorhandenen Personal kaum mehr möglich.
Wie verändern sich Personalarbeit, Unternehmenskultur und Recruiting durch Corona? Was bedeutet dies für Unternehmen, die weibliche Fachkräfte für sich gewinnen möchten, insbesondere wenn dies ein technikaffines Berufsumfeld betrifft?
Hier geht es v.a. um den § 15 und die redaktionellen Klarstellungen hinsichtlich der vollständigen Gleichbehandlung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.
Die neueste Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 21. Mai 2020 gültigen Fassung findet sich in Anlage 1. Die Verordnung tritt am 5. Juni 2020 außer Kraft.
Wo steht mein Unternehmen im digitalen Wandel? Anhand welcher Kriterien und mithilfe welcher Werkzeuge erhebe ich den Status-quo der Prozesse in meinem Unternehmen? Wie lassen sich diese Prozesse auf ihr Digitalisierungspotenzial überprüfen und neu modellieren? Wie lassen sich innovative Geschäftsmodelle entwickeln? Was sind aktuelle Methoden und Tools der agilen Innovationsentwicklung?
Ab dem 20.05.2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung (s. Anlage), die einige weitere Lockerungen für Betriebe und das öffentliche Leben enthält. Eine Reihe von Verboten bleiben jedoch bis auf Weiteres bestehen.
Überblick:
Hochzeiten: Standesamtliche Trauungen sind wieder mit Gästen möglich, die nicht direkt zur Familie oder einem zweiten Haushalt gehören. Voraussetzung bleibt der Mindestabstand. Die Gäste dürfen sich auch mit dem Hochzeitspaar vor dem Ort der Trauung treffen. Aber: Umarmungen und Händeschütteln sind weiter tabu.
Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Das Bundesfamilienministerium hat reagiert und eine Reform auf den Weg gebracht, die am 07. Mai vom Bundestag beschlossen wurde.