Stille Feiertage im November stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW die folgenden stillen Feiertage besonders geschützt sind:
- Der Allerheiligentag (01.11.2021)
- Der Volkstrauertag (14.11.2021)
- Der Totensonntag (21.11.2021)
An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 – 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 – 13 Uhr.
- Sportliche u.ä. Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 – 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 – 13 Uhr.
- Der Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 – 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 – 13 Uhr.
- Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 – 18 Uhr.
- Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 – 18 Uhr.
Wer unsicher ist und wissen möchte, ob seine geplanten Aktivitäten oder Veranstaltungen unter die genannten Punkten fallen, wendet sich bitte an die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten (Sonn- und Feiertagsschutz) unter der Telefonnummer (0231) 50 – 2 55 69.
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Erstellt am
Donnerstag, 7. Oktober 2021 - 10:56
Autor*in
Sylvia Tiews