Förderaufruf: Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden.

Der Bund gewährt Zuschüsse:

  • zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN) iHv 80 % der technologiebedingten Investitionsmehrausgaben,
  • zur Förderung der Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS) iHv 50 % der Kosten.

Anträge können voraussichtlich ab 16.8. bis 27.9.2021 gestellt werden, in der 1. Runde jedoch noch nicht mit H2-Infrastruktur. Insgesamt stehen ca. 500 Millionen Euro zur Verfügung, pro Vorhaben und Antragsteller max. 15 Millionen Euro.

Weitere Informationen: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2021/Start_des_KsNI…

Antragsportal des Bundesamtes für Güterverkehr: https://antrag-gbbmvi.bund.de

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Autor*in
Iris Przygodda