Dortmunder Paket von Corona-Maßnahmen ab 19.04.2021: Konzept von "Click & Meet“ im Einzelhandel wird nicht weitergeführt

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Stadt DO

Um einer Ausweitung der Corona-Pandemie im Stadtgebiet Einhalt zu gebieten, hatte die Stadt Dortmund am Freitag, 16. April, dem Land Nordrhein-Westfalen den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen vorgelegt.

Dieses Maßnahmen-Paket orientiert sich im Wesentlichen an den Inhalten des wahrscheinlich zum Ende der kommenden Woche geltenden geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Das Land NRW hat aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte sein Einverständnis zum Maßnahmen-Paket gegeben (neue Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund siehe Anlage 1).

Einzelhandel:
Das Konzept von "Click & Meet", Einkaufen mit Termin und tagesaktuellem Coronatest, wird ab Montag nicht weitergeführt. D.h. "Nicht-privilegierte" Handelseinrichtungen wie Bekleidungsgeschäfte, Haushaltswarengeschäfte, Reisebüros, Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Schuhgeschäfte, Tabakläden, Handel mit E-Zigaretten müssen schließen. Abhol- und Lieferdienste sind weiter zulässig.

Friseurdienstleistungen, medizinisch notwendige Dienstleistungen, nichtmedizinische Fußpflege: bleiben zulässig.
dabei sind die allgemeinen Hygieneanforderungen strikt zu beachten und die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen; Medizinische Masken für Kunden und Leistungserbringer sind verpflichtend; bei gesichtsnahen Dienstleistungen, bei denen der Kunde/die Kundin keine Maske tragen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen Beschäftigte während der Behandlung mindestens eine FFP2-(ohne Ausatemventil), eine KN95- oder eine N95-Maske tragen, OP-Maske reicht hier nicht! Max. ein*e Kunde*in pro 10 qm Fläche bis 800 qm, darüber hinaus ein*e Kunde*in pro 20 qm.

Personennahe Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zum Kunden*zur Kundin nicht eingehalten werden kann (Beispiele: Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren, Piercen) sind nicht zulässig.

Ab Montag, 19.4.2021 schließen zudem in Dortmund die Museen.

Eine detaillierte Übersicht über sämtliche - ab dem 19.4. geltenden - Regelungen findet sich in der Anlage 2.
 

Schulen im Distanzunterricht.

Die Allgemeinverfügung sieht ab kommenden Montag, 19. April, zudem vor, dass in Dortmund kein Präsenzunterricht an den Schulen stattfindet. Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Eine Notbetreuung findet weiter statt.

Kindertagesstätten sind nicht in der Allgemeinverfügung erfasst; eine Notbetreuung soll weiterhin gewährleistet werden.

Die Möglichkeit, nach der Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren in Gruppen auf den Sportplätzen Sport treiben konnten, entfällt.

 

 

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Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff