Kurzarbeitergeld verlängern

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Bundesagentur für Arbeit

Während sich Teile der Wirtschaft derzeit schon von den Folgen der Pandemie erholen, sind andere Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen. Für viele läuft die zunächst für sechs Monate beantragte Kurzarbeit nun aus und muss verlängert werden.

Betriebe, die weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen sind, können die Verlängerung unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail formlos vornehmen, eine erneute Anzeige über den Arbeitsausfall ist nicht erforderlich. Folgende Angaben sollten dabei gemacht werden:

  • Nennung der Kurzarbeitergeld-Nummer,
  • Zeitraum, bis wann die Anzeige verlängert werden soll,
  • Nennung der Gesamtzahl der Mitarbeiter (wie viele sozialversicherungspflichtige und wie viele geringfügig Beschäftigte),
  • Gründe für die Verlängerung der Kurzarbeit (z.B. Entwicklung der Umsätze, des Kundenverhaltens oder der Auftragslage).

Zwar wurde per Koalitionsausschuss eine Verlängerung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate beschlossen, sie kann bis zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren jedoch derzeit nur bis zu zwölf Monate beantragt werden. Im Bedarfsfall kann nach zwölf Monaten dann bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten verlängert werden.

Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt die Bundesagentur für Arbeit online unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

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Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff