Kurzarbeitergeld: 30.6. wichtige Frist!
Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen: Bis zum 30.6. besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Näheres dazu siehe Anlage.
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Erstellt am
Montag, 22. Juni 2020 - 14:51
Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff