Für Bürgerinnen und Bürger
Mobilfunk-Dashboard der Bundesnetzagentur
Das Mobilfunk-Dashboard bietet aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur, basierend auf Berechnungen der Mobilfunknetzbetreiber, sowohl für die 4G- als auch die 5G-Flächenversorgung in NRW.
Stand 2024 weist Dortmund eine netzübergreifende 4G- und 5G-Flächenversorgung von jeweils 100% auf. Nur 0,3% des Dortmunder Stadtgebiets sind so genannte „graue Flecken“, also Flächen die von mindestens einem, aber nicht allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt werden. „Weiße Flecken“, also Flächen die bislang weder mit 4G noch mit 5G versorgt werden, sind in Dortmund nicht vorhanden.
Weitere Informationen zur Mobilfunkversorgung in Nordrhein-Westfalen und Dortmund finden Sie im Mobilfunk-Dashboard.
Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur
Die aktuelle Versorgungslage mit Mobilfunk im Dortmunder Stadtgebiet kann auf der Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Hier können Sie nach einer Adresse oder einem Ort suchen sowie nach Netzbetreibern und nach Übertragungstechnologien filtern.
Versorgungslücken – Funklochkarte der Bundesnetzagentur
Bei der auf Berechnungen basierte Datenlage und der tatsächlichen Versorgungslage bestehen manchmal Diskrepanzen. Die augenblickliche Netzverfügbarkeit und vorhandene Versorgungslücken können mit Hilfe der App „Breitbandmessung / Funkloch-App“ der Bundesnetzagentur gemessen werden. Die Funkloch-App steht kostenlos und werbefrei in den App-Stores (Android und IPhone) zum Download bereit. Die von Ihnen gemessenen Ergebnisse werden wöchentlich in die Funkloch-Karte der Bundesnetzagentur aufgenommen.
In der Funklochkarte können Sie nach einer Adresse oder einem Ort suchen sowie nach Netzbetreibern, einem Zeitraum sowie nach der Netzabdeckung filtern.
Aktuell gibt es in Deutschland die Mobilfunkstandards 2G (GSM - Global System for Mobile Communications), 4G (LTE - Long Term Evolution) und 5G. Das G steht jeweils für Generation. Die dritte Generation, 3G (UTMS - Universal Mobile Telecommunications System), wurde 2021 abgeschaltet.
5G bezeichnet man einen neuen technischen Standard für Mobilfunknetze der fünften Generation und stellt die Weiterentwicklung der bisherigen Mobilfunkstandards dar. 5G hat gegenüber seinen Vorgängern entscheidende Neuerungen mit sich gebracht, unter anderem höhere Datenübertragungsraten, schnellere Reaktionszeiten (Latenz) und eine höhere Zuverlässigkeit. Die 5G-Technologie eröffnet damit neue Möglichkeiten für unseren privaten Alltag – aber auch für Wirtschaft und Industrie: 5G kann beispielsweise im Bereich der industriellen Produktion eingesetzt werden, aber auch für die Mobilität, die Landwirtschaft, die Gesundheitsversorgung, die Energieversorgung und viele andere Lebensbereiche eröffnet der Mobilfunkstandard neue Chancen und Möglichkeiten. Konkrete Beispiele für Anwendungen von 5G finden Sie hier Magazin (deutschland-spricht-ueber-5g.de) .
Techniken wie Beamforming, die an einigen 5G-Basisstationsantennen eingesetzt werden, ermöglichen es erstmals, das Funksignal gezielt dorthin auszurichten, wo es auch für die Kommunikation gebraucht wird. Deshalb werden sie auch „intelligente Antennen“ genannt. Dabei ist die Abstrahlbreite kleiner als bisher bei den herkömmlichen Antennen. Die Sendeleistung wird also nicht mehr großflächig in Bereiche abgegeben, sondern es wird fokussiert in die tatsächlich benötigte Richtung abgestrahlt. Durch diese zielgerichtete Abgabe sinkt die Strahlung in den Bereichen, die ausgespart werden. Weiterhin führt die verbesserte Funkversorgung durch 5G auch dazu, dass die Strahlungsintensität der Endgeräte verringert wird, da diese weniger Energie zur Kommunikation mit der Basisstation benötigen.
Derzeit werden „intelligente Antennen“ im öffentlichen Mobilfunk nur bei einer Frequenz von 3,6 GHz und höher eingesetzt. Für kommende 5G-Anwendungen werden deutlich höhere Frequenzen im Millimeterbereich erforderlich, so dass Beamforming in Zukunft unverzichtbar sein wird.
In mittlerweile zwei „Mobilfunk-Messwochen NRW“ wurde durch die Bürger:Innen die Netzverfügbarkeit ihrer Mobilfunkanbieter mit Hilfe der Funkloch-App gemessen. Die Daten dieser Messwochen wurden durch die Mobilfunkkoordination ausgewertet und an die Netzbetreiber weitergegeben, mit dem Ziel die festgestellten Versorgungslücken schließen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter Mobilfunkmesswoche NRW – 5G.NRW
5G ist bereits in vielen Teilen Deutschlands verfügbar. Der 5G-Ausbau erfolgt durch die vier Mobilfunkunternehmen Deutsche Telekom AG, Telefónica Deutschland Holding AG, Vodafone GmbH und die 1&1 AG.
Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur (BNetzA) verzeichnet alle Mobilfunkstandorte, die eine Standortbescheinigung haben, sowie viele Kleinzellen.
Die einzelnen Netzbetreiber informieren auf ihren Unternehmensseiten auch über den Ausbau von 5G:
Wir streamen unterwegs Filme, spielen Videospiele oder versenden Bilder und Nachrichten über unser Smartphone: Der mobile Datenverkehr ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen – und steigt weiter an. Diese Anwendungen sind bereits mit 4G zuverlässig möglich.
5G wird zunächst für die Industrie interessant sein, da es dort die ersten echten 5G-Anwendungen gibt.
Zentrale Eigenschaften des 5G-Standards sind Übertragungszeiten (Latenzen) von unter einer Millisekunde und Datenraten bis zu 10 Gigabit pro Sekunde, was eine mindestens zehnfache Steigerung gegenüber 4G darstellt und damit das Anwendungsspektrum deutlich erhöht. Mit Latenz bezeichnet man im Mobilfunk die Zeitspanne zwischen dem Senden und Empfangen von Daten. Eine niedrige Latenzzeit ist unter anderem im industriellen Bereich zur Steuerung von Industrieanlagen entscheidend oder auch für das autonome Fahren. Weiterhin können über höhere Bandbreiten deutlich mehr Daten übertragen werden. Mit Blick in die Zukunft wird aber auch für private Anwender 5G zur Schlüsseltechnologie für den digitalen Wandel.
Daher benötigen wir eine zukunftsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung, damit alle Regionen, Haushalte und Unternehmen gleichermaßen von den Vorzügen der Digitalisierung profitieren können – nicht nur in den großen Ballungszentren, sondern auch in ländlichen Regionen.
Um diesen Bedarfen gerecht zu werden, werden die 4G- und 5G-Mobilfunknetze weiter ausgebaut.
Ebenso wie andere Länder in Europa setzt Deutschland darauf, dass unterschiedliche private Unternehmen Mobilfunknetze betreiben. Die Unternehmen stehen im Wettbewerb um die Mobilfunkkunden und müssen sich daher immer wieder bemühen, ihren Kundinnen und Kunden attraktive Angebote zu machen. Um ihre Kundinnen und Kunden zu halten und möglichst auch neue zu gewinnen, müssen sich die Netzbetreiber immer wieder anstrengen, ihre Netze besser auszubauen und günstige Preise anzubieten. Davon profitieren vor allem die Bürgerinnen und Bürger. Denn der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen sorgt für technische Innovationen und bessere Netzstandards zu möglichst guten Konditionen und Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Seit 2020 wird die nächste Mobilfunkgeneration 5G eingeführt. Selbstfahrende Autos, sprachgesteuerte Assistenten und intelligente Kühlschränke sind nur einige Beispiele dafür, wie die höheren Datenübertragungsraten der neuen Mobilfunktechnologie genutzt werden könnten.
Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen, wurden Grenzwerte festgelegt. Selbst wenn man direkt in der Abstrahlrichtung eines Sendemastes lebt, ist der Grenzwert in der Regel immer noch sehr deutlich unterschritten. Die Grenzwerte schützen auch besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie kranke Menschen oder Kinder.
Es gibt jedoch auch Bedenken. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob der 5G-Ausbau auch ein gesundheitliches Risiko nach sich zieht. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen aus, sieht aber auch noch offene Fragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz. (BfS)
Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen, wurden Grenzwerte festgelegt. Sie beruhen auf Empfehlungen der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Die Grenzwerte wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV) aufgenommen.
Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also Sendemasten mit Strahlungsleistung von mindestens 10 Watt (EIRP). EIRP ist die Messgröße für die effektiv abgestrahlte Leistung.
Sie trat 1997 in Kraft und wurde 2013 überarbeitet. Weil die öffentlichen Mobilfunknetze Mobilfunkdienste (GSM, LTE und 5G) in unterschiedlichen Sendefrequenzbereichen bereitstellen, die vom menschlichen Körper in unterschiedlichem Maße aufgenommen werden, sind auch die Grenzwerte in der 26. BImSchV frequenzabhängig. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat die Strahlenschutzkommission (SSK) den aktuellen Forschungsstand zu den möglichen gesundheitlichen Risiken und biologischen Wirkungen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder geprüft. Dabei kam sie 2021 zu dem Schluss, dass es keine belastbaren Hinweise auf gesundheitliche Risiken gibt, sofern Personen einer Funkstrahlung unterhalb der in Deutschland gültigen Grenzwerte ausgesetzt sind. Aus Sicht der aktuellen Forschung sind die derzeit geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen in ihrer Schutzfunktion weiterhin ausreichend.
Eine Übersicht über die Grenzwerte hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zusammengestellt.
Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand schützen die geltenden Grenzwerte alle in der Gesellschaft – Alt und Jung. Die Ergebnisse der sogenannten MOBI-Kids-Studie 2021 etwa zeigen: Es gibt kein erhöhtes Risiko für Hirntumore bei Kindern und Jugendlichen durch das Benutzen von Handys oder schnurlosen Festnetztelefonen. Es ist die bislang größte Studie zu dem Thema: 2.800 Kinder und Jugendliche aus 14 Ländern nahmen daran teil.
Im Vergleich zur robusten Datenlage für Erwachsene gibt es dennoch weniger Studien zu Kindern und Jugendlichen. Um wissenschaftlichen Restunsicherheiten Rechnung zu tragen – mit Blick auf Kinder, aber auch andere, möglicherweise besonders empfindliche Personengruppen –, liegen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk um den Reduktionsfaktor 50 unterhalb der Werte, ab denen Wirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind.
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegt. Sie gelten für ortsfeste Sendeanlagen oberhalb einer Strahlenleistung von 10 Watt (EIRP). EIRP ist die Messgröße für die effektiv abgestrahlte Leistung. Für diese Anlagen muss von der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung ausgestellt werden. In der Standortbescheinigung werden die nötigen Sicherheitsabstände ausgewiesen. Der Betreiber der Funkanlage muss sicherstellen, dass sich keine Unbefugten in diesem Bereich aufhalten.
Für Sendeanlagen mit geringerer Sendeleistung (insbesondere die Small Cells) werden keine Standortbescheinigungen benötigt. Sie müssen der Bundesnetzagentur aber angezeigt werden, wenn sie in einem öffentlichen Netz betrieben werden. Solange die Sicherheitsabstände eingehalten werden, können die Grenzwerte nicht überschritten werden. Diese Regelungen gelten für 5G in gleicher Weise wie für die bisherigen Mobilfunknetze.
Sendeantennen fest, um jederzeit die Grenzwerte zum Schutz von Personen einzuhalten. Werden diese Sicherheitsabstände eingehalten, so können die geltenden Grenzwerte nicht überschritten werden. Daher überprüft die BNetzA auch, dass der Betreiber die Einhaltung der Sicherheitsabstände, beispielsweise durch Absperrvorrichtungen, kontrollieren kann. Der Betreiber ist dann für die Einhaltung der Sicherheitsabstände verantwortlich. Die Bundesnetzagentur führt stichprobenartig Kontrollen durch, um die Einhaltung der genannten Regelungen zu überprüfen.
Die einzuhaltenden Sicherheitsabstände werden in der EMF-Datenbank der BNetzA veröffentlicht.
Es besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen den elektromagnetischen Feldern (EMFs) von 2G, 4G- und 5G-Antennen. Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gehen von den EMFs, unabhängig von der genutzten Technik, keine gesundheitlichen Risiken aus, wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Zu diesem Schluss kommt auch die Strahlenschutzkommission (SSK) in ihrer Stellungnahme von 2021.
Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Aufnahme von EMFs durch den Körper zu einer Erhöhung der Gewebetemperatur führt. Diesen Effekt nennt man thermische Wirkung. Durch die Grenzwerte wird sichergestellt, dass die Temperaturerhöhung so niedrig bleibt, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen auftreten. Eine der bedeutenden Neuerungen von 5G ist, dass neben den bisher genutzten Frequenzen, auch höhere Frequenzen genutzt werden können. Mit steigender Frequenz sinkt die Eindringtiefe, wodurch sich die thermische Wirkung auf die Körperoberfläche beschränkt.
Weil die öffentlichen Mobilfunknetze Mobilfunkdienste (GSM, LTE und 5G) in unterschiedlichen Sendefrequenzbereichen bereitstellen, die vom menschlichen Körper in unterschiedlichem Maße aufgenommen werden, sind auch die Grenzwerte in der 26. BImSchV frequenzabhängig.
Aus Sicht der aktuellen Forschung sind die derzeit geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen in ihrer Schutzfunktion – auch mit Blick auf 5G – weiterhin ausreichend.
Eine Übersicht über die Grenzwerte hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zusammengestellt.
Für die 5G-Technik werden zunehmend „intelligente Antennen“ und das sogenannte Beamforming eingesetzt. Diese neue Technik eignet sich besonders für Orte, wo viele Nutzer:Innen gleichzeitig auf das Mobilfunknetz zugreifen. Das Funksignal wird hierbei gezielt auf den Bereich ausgerichtet, an dem sich die Nutzer:Innen befinden. Dadurch werden bessere Datenübertragungsraten und höhere Reichweiten möglich. Außerdem kann die Nutzung der Beamforming-Technik zu sehr kleinen Datenpaketen führen. Insgesamt verbessern sich die Frequenznutzung und die Energieeffizienz der Übertragungstechnik, da die elektromagnetischen Felder vorwiegend dorthin gerichtet werden, wo sie zur Datenübertragung benötigt werden. Durch diese zielgerichtete Abgabe sinkt die Strahlung in den Bereichen, die ausgespart werden
Ein wichtiges Element für die Politik bei der Risikobewertung ist das Vorsorgeprinzip. Es besagt, dass beim Fehlen wissenschaftlicher Gewissheit über das Ausmaß und die Folgen eines Risikos für Mensch und Umwelt, zum Beispiel durch eine neue Technologie, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Auswirkung zu ergreifen sind.
Die Forschung zu Mobilfunk und elektromagnetischen Feldern liefert inzwischen eine valide Datenlage. Dennoch gibt es – wie in der Forschung üblich – in einzelnen Bereichen noch wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung. Für Mobilfunk betrifft dies vor allem eine mögliche Langzeitwirkung intensiver Handynutzung, denn das eigene Mobiltelefon ist die mit Abstand stärkste Quelle für diese Art von Strahlung. Deshalb gehört neben der Vorgabe von Grenzwerten, auch die Aufklärung der Bevölkerung und die Intensivierung der Forschung zum Vorsorgeprinzip.
Bürgeri:Innen können die Einwirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch individuelle Vorsorgemaßnahmen verringern. Welche Maßnahmen das sind, finden Sie hier
Weitere Informationen zum Thema Vorsorge finden Sie hier
Zur Wirkung der elektromagnetischen Felder im vom Mobilfunk genutzten Frequenzbereich gibt es eine sehr große Anzahl von wissenschaftlichen Artikeln, viele davon mit experimentellen Untersuchungen oder epidemiologischen Studien. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind auch für die derzeit für 5G zur Verfügung stehenden Frequenzen weitestgehend aussagekräftig: Innerhalb der gültigen Grenzwerte und bei Einhaltung der an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege für eine gesundheitliche Wirkung des Mobilfunks.
Auch für die zukünftig für 5G genutzten höheren Frequenzen gelten Grenzwerte, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vor gesundheitlichen Risiken schützen. Im Unterschied zu den bislang für den Mobilfunk verwendeten Bereichen stützen sich die Grenzwerte im Bereich der Millimeterwellen allerdings auf eine geringere Anzahl an Untersuchungen. Bei hohen Frequenzen findet die Absorption sehr nahe an der Körperoberfläche statt. Es werden also nur oberflächliche Gewebe erreicht. Direkte Wirkungen auf innere Organe sind nicht zu erwarten. Indirekte Einflüsse auf den gesamten Körper, die über die Haut vermittelt werden könnten, sind noch wenig untersucht. Um die geltenden Grenzwerte weiterhin abzusichern, wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Verteilung der Exposition für die Bevölkerung sowie eventuelle biologische und gesundheitliche Wirkungen der noch wenig erforschten Frequenzbänder (bei 26 Gigahertz und höher) weiter untersuchen Die ersten solcher Studien wurden bereits veröffentlicht, zum Beispiel zu den Auswirkungen von Millimeterwellen auf die Haut oder zum thermischen Effekt. Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung sieht darüber hinaus vor, die Begleitforschung zu Wirkungen auf Mensch und Umwelt durch Einrichtung einer kontinuierlichen Forschungsförderung zu forcieren.
Weitere Informationen zu wissenschaftlich diskutierten biologischen und gesundheitlichen Wirkungen hochfrequenter Felder finden Sie hier.
Werden zusätzliche Basisstationen in bestehenden oder neuen Netzen aufgebaut, so ist es möglich, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern von Basisstationen zunimmt.
Wie bei den vorherigen Generationen sind jedoch auch beim 5G-Mobilfunk nicht die Basisstation oder der Mobilfunkstandard maßgeblich für die persönliche Gesamtexposition, sondern weiterhin das eigene Endgerät. Mit dem Ausbau der 4G-und 5G-Netze verdichtet sich das Mobilfunknetz, wodurch sich die durchschnittliche Entfernung der Nutzer:Innen zu einer Basisstation verringert. Das hat folgenden Vorteil: Je weiter entfernt ein Mobiltelefon von einer Basisstation ist, desto mehr Energie muss es aufwenden – und umso mehr steigt die Sendeleistung. Ein dichteres Netz an Basisstationen kann somit zu einer Reduzierung der persönlichen Gesamtexposition führen, da Endgeräte ihre Sendeleistung herunterfahren. Weiterhin hängen Expositionen von tatsächlichen Sendeleistungen ab, nicht von theoretischen Maximalleistungen. Diese liegen für 5G in der gleichen Größenordnung wie für 4G.
Eine weitere Neuerung der letzten Jahre ist die Einführung von Kleinzellen, sogenannten Small Cells. Das sind kleine Sendeanlagen mit geringerer Sendeleistung und somit auch mit geringerer Reichweite. Sie können beispielsweise in Straßenlaternen oder Litfaßsäulen betrieben werden und an Orten mit einer hohen Nutzerdichte das 4G- und 5G-Netz verdichten.
Das BfS begleitet den Ausbau der 5G-Netze mit Forschungsvorhaben zur Feldverteilung. Ziel ist, dass eine fortlaufende Beobachtung der elektromagnetischen Felder (EMF-Monitoring) zur kontinuierlichen Erfassung der Exposition der Bevölkerung sowie komplexer Expositionsszenarien entwickelt wird.
Mobilfunknutzer:Innen sind durch die geltenden Grenzwerte bereits sehr gut geschützt. Trotzdem wünschen sich einige ihre persönliche Exposition zu verringern. Das können Sie aktiv tun, um Ihre Exposition zu minimieren.
Es sollten immer die Hinweise der Gerätehersteller beachtet werden. Zudem können beim Telefonieren Headsets oder Freisprecheinrichtungen benutzt werden. Auch das Vermeiden von Telefonaten an Orten mit schlechten Empfangs- und Sendebedingungen kann die Exposition verringern. Denn je besser der Empfang ist oder je näher das Endgerät an einer Basisstation ist, desto geringer ist die Strahlung. Beim Kauf eines neuen Endgeräts sollte auf einen möglichst niedrigen SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) geachtet werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt hierfür Informationen bereit.
Weitere Maßnahmen zur Expositionsverringerung sind unter anderem auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz angegeben.
Tatsächlich kommunizieren immer mehr Geräte drahtlos miteinander. Um das Potential von 5G voll auszuschöpfen, werden laufend neue Geräte und Anwendungen entwickelt, welche über den Mobilfunk miteinander kommunizieren.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begleitet diese Entwicklung aufmerksam. Die neuen vernetzten Geräte, die uns im Alltag begegnen können, haben meist eine deutlich geringere Reichweite als zum Beispiel Mobiltelefone oder gar Mobilfunk-Basisstationen.
So summiert sich dann zwar die Strahlung des WLAN-fähigen Kühlschranks und des vernetzten Bluetooth-Lautsprechers und des schnurlosen Telefons zu Hause, aber auch in der Summe werden die Grenzwerte immer noch weit unterschritten.
Zum Thema Mobilfunkausbau und 5G-Ausbau finden Sie nachfolgend weitergehende Informationen:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Mobilfunkstrategie der Bundesregierung
Übersicht über alle standortbescheinigungspflichtigen Mobilfunkstandorte in Deutschland
Zum Themenkomplex Mobilfunk und Gesundheit finden Sie nachfolgend weitergehende Informationen:
Um die Umwelt zu schonen, ist es wichtig, dass die Sendeanlagen nachhaltig und effizient betrieben werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G benötigt durch seine technische Weiterentwicklung etwa 40% weniger Energie, um die gleiche Datenmenge zu übertragen. Das macht sie zu einer ressourceneffizienten Technologie, was auch dringend erforderlich ist. Denn der Datenbedarf der Menschen weiter zu, da etwa mobiles Videostreaming immer beliebter wird. Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit der Umweltbezogenen Technikfolgeabschätzung Mobilfunk in Deutschland, kurz UTAMO-Studie, untersucht, wie groß unser ökologischer Fußabdruck heute ist und in Zukunft sein wird. Die Studie prognostiziert, dass sich der elektrische Energieverbrauch von 2,31 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2019 auf 7,51 TWh im Jahr 2030 mehr als verdreifachen wird. Zur Einordnung: Der gesamte Stromverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2023 laut Umweltbundesamt 525 TWh. Der Energiehunger wächst also. Doch die übertragenen Datenmengen werden im selben Zeitraum noch weitaus rasanter wachsen: Während das Datenvolumen um den Faktor 45 ansteigen soll, verdreifacht sich der Energieverbrauch lediglich. Die benötigte Menge Energie pro Bit sinkt also ständig. Anders gesagt: Ein gleich großes Datenpaket wird im Jahr 2030 mit deutlich weniger Energie übertragen als im Jahr 2019.
Kaum jemand weiß genau, wie viele wertvolle Rohstoffe in einem doch recht kompakten Smartphone stecken. Um den Anteil der hochwertigen Rohstoffe zu visualisieren, hat das Informationszentrum Mobilfunk ausgerechnet, wie viele Smartphones zum Beispiel benötigt würden, um aus den vorhandenen Metallen einen Ring zu fertigen. Das Ergebnis überrascht: Für einen Kupferring würde bereits ein Handy ausreichen. Für einen Goldring wären es rund 353 Handys und für einen Platinring sind es 3150 Handys.
Rohstofflager Smartphone: Kupfer, Silber und Gold - Informationszentrum-Mobilfunk